Hausordnung der Schule am Hamburger Platz

Hier finden Sie die Hausordnung in einfacher Sprache:  Hausordnung der Schule (PDF, 137 KB)

 

 

Alle, die an unserer Schule lehren, lernen und arbeiten, sehen eine wichtige Aufgabe im täglichen Miteinander darin, sich höflich zu begegnen und friedlich zusammenzuleben. Wir wollen, dass an unserer Schule eine gewaltfreie Atmosphäre herrscht. Eine Grundvoraussetzung dafür ist es, dass jeder die Persönlichkeit des anderen achtet und respektiert. Am Schulleben sind SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und Eltern/Erziehungsberechtigte beteiligt. Sie sind aufgefordert, die sich daraus ergebenden Pflichten einzuhalten und die damit verbundenen Rechte wahrzunehmen. Niemand darf durch sein Verhalten dazu beitragen, dass die Durchführung des Unterrichts oder anderer schulischer Veranstaltungen gefährdet ist. Jeder achtet das Eigentum eines anderen und fügt keinem mutwillig Schaden zu.
 

Öffnungszeiten, Eingänge, Unterrichts- u. Pausenzeiten 

Das Schulhaus ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die SchülerInnen begeben sich in ihre Klassen- bzw. Fachräume. Für Kinder, die eine zusätzliche Betreuung erhalten, ist die Schule ab 6.00 Uhr geöffnet. Es sind beide Eingänge zu benutzen (Vordereingang und Seiteneingang). Das Tor zum Parkplatz und Wirtschaftshof ist kein öffentlicher Eingang. Im Schulgebäude verhalten sich alle ruhig und rücksichtsvoll.

  • ab 7.30 Uhr Schulhaus geöffnet - Willkommenszeit
    • 1. Stunde: 7.45 - 8.30 Uhr
    • 2. Stunde: 8.40 - 9.25 Uhr
    • Pause auf dem Schulhof
    • 3. Stunde: 9.45 - 10.30 Uhr
    • 4. Stunde: 10.40 - 11.25 Uhr
    • Mittagspause
    • 5. Stunde: 11.55 - 12.40 Uhr
    • 6. Stunde: 12.50 - 13.35 Uhr
    • 7. Stunde: 13.45 - 14.30 Uhr
       

Der Schulweg 

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Sollten SchülerInnen mit dem Fahrrad zur Schule kommen, kann das Fahrrad auf dem Schulhof - Fahrradabstellplatz- angeschlossen werden. Auf dem Schulhof darf kein Fahrrad gefahren werden. Für das Fahrrad besteht seitens der Schule keine Haftung bzw. kein Versicherungsschutz.


Die Pausenregelungen

  • In den kleinen Pausen bleiben die SchülerInnen in ihren Unterrichtsräumen. Hier herrscht Zimmerlautstärke, um eine ruhige Pausenatmosphäre zu schaffen.
  • Die Toiletten dürfen aufgesucht werden, sie sind jedoch k e i n e Aufenthaltsräume.
  • Die großen Pausen dienen der Erholung aller SchülerInnen. Sie werden auf dem Schulhof verbracht und nicht auf dem Parkplatz.
  • Alle achten auf die Grünflächen und zerstören sie nicht.
  • Das Überklettern der Zäune und Mauern ist untersagt.
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Das Ballspielen ist nur auf dem Ballplatz und an dafür vorgesehen Plätzen unter Aufsicht erlaubt.
  • Bei Spiel und Bewegung ist rücksichtsvoll und vorausschauend miteinander umzugehen, denn Toben, Schubsen und Rennen können einen selbst und andere in Gefahr bringen.
  • Das Werfen mit Steinen und Sand ist verboten.
  • Bei Unfällen ist sofort Erste Hilfe zu leisten, der aufsichtsführende Lehrer/Erzieher zu informieren und seinen Anweisungen zu folgen (z. B. das Sekretariat aufzusuchen).
  • Bei Regen oder Glatteis findet keine Hofpause statt. Es klingelt dann dreimal hintereinander. Die SchülerInnen verbleiben in den Unterrichtsräumen.
  • Das Mittagessen wird zu den vorgegebenen Zeiten eingenommen. In den Mittagspausen achten alle Essensteilnehmer darauf, dass sich ruhig vor der Essensausgabe angestellt wird, die Schulmappen und die Oberbekleidung ordentlich abgelegt werden und nach dem Essen der Platz sauber verlassen wird.
  • Sollte ein Raumwechsel notwendig sein, z. B. Turnhalle, Computerraum, TNU- Raum, Musikraum, Kunstraum, wechseln die SchülerInnen erst nach dem Klingeln zum Hofpausenende.
  • Beim Verlassen der Klassenräume zu den Pausen verschließen die LehrerInnen die Räume.
  • Nach Unterrichtsschluss werden alle Fenster geschlossen und die Räume sauber und ordentlich verlassen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit bzw. während der Pausen ist ohne Genehmigung durch den/die KlassenlehrerIn oder die Schulleiterin verboten.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen alle SchülerInnen, die keine zusätzliche Betreuung haben, das Schulgelände.
  • Bei Schneefall ist es untersagt, während der Hofpause mit Schneebällen zu werfen.

 

Die Fehlzeiten 

Für Fehltage und versäumte Einzelstunden müssen in jedem Fall Entschuldigungen von den Eltern/ Erziehungsberechtigten vorliegen. Sollten SchülerInnen unentschuldigt fehlen, ist sofort die Schulleiterin zu informieren.

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig und schriftlich von den Eltern/Erziehungsberechtigten mit einer entsprechenden Begründung zu stellen. Bis zu drei Tagen ist der/die KlassenlehrerIn zuständig. Bis zu vier Wochen entscheidet die Schulleiterin. Über vier Wochen hinaus entscheidet das Schulamt.

 

Die Fachräume

Die Brandschutzordnung, die Fachraumordnung sowie die Schulhortordnung sind Bestandteil der Hausordnung. Die Fachräume dürfen nur mit dem/der FachlehrerIn betreten werden. (Fachräume sind Turnhalle, TNU-Raum, Computerräume, Musikraum, Kunstraum)

 

Rechte und Pflichten der SchülerInnen

Die KlassenlehrerInnen und Erzieherinnen sind verpflichtet, jährlich mit den SchülerInnen ihrer Klasse/Gruppe über die Rechte und Pflichten der SchülerInnen (§ 46 Schulgesetz für das Land Berlin) zu sprechen.

 

Unsere Schulgemeinschaft 

Pünktliches Erscheinen und vollständig mitgebrachte Schulsachen sind Voraussetzungen für gutes Lernen. J e d e r achtet auf seine persönlichen Sachen selbst. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Wertgegenstände z. B. Schmuck, Uhren, MP3 Player usw. sind nicht mitzubringen, die Schule haftet nicht für entstandene Schäden. Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten (siehe Brandschutzordnung). Ebenso der Gebrauch jeglicher Art von Suchtmitteln. An der Schule am Hamburger Platz achtet jeder auf Sauberkeit. Der Müll ist getrennt nach Papier, Grüner Punkt und allgemeinen Abfällen zu entsorgen. Möbel Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel kosten viel Geld, jeder muss darauf achten, dass sorgsam damit umgegangen wird. Mutwillige Zerstörungen müssen wiedergutgemacht werden. Eltern/Erziehungsberechtigte müssen für entstandene Schäden aufkommen, auch bei Schulbüchern, denn sie sind Leihgabe der Schule und müssen mehrere Jahre halten. Jegliche Art von Waffen und  andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Glasflaschen und Messer haben in der Schule nichts zu suchen, das Mitbringen ist verboten! Alle achten darauf, dass sich schulfremde Personen zuerst im Sekretariat melden, dass gilt nicht für Eltern/ Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder abholen.

 

Erziehungsmaßnahmen

  • Ermahnungen
  • Klärendes Gespräch mit dem Schüler, den Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Tadel
  • Absprachen
  • Eintragungen in das Klassenbuch
  • Wiedergutmachung angerichteten Schadens
  • Einziehung von Gegenständen
  • Zeitweiliger Ausschluss aus einer Unterrichtsstunde, Hofpause, außerschulischen Veranstaltungen
  • Nacharbeiten nach dem Unterrichtsschluss
  • Ballplatzverbot
  • Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 63 des Schulgesetzes

 

Ergänzung der Hausordnung mit Beschluss der Schulkonferenz vom 27.03.2014

Umgang mit Handys und Smartwatches

Sollte ein Handy mit in die Schule gebracht werden, muss folgendes beachtet werden:

  • Im Unterricht, während der Hofpausen und in der ergänzenden Betreuung ist das Handy ausgeschaltet.
  • Das Handy darf von den Schülern in der Schule nicht benutzt werden!

Bei Missachtung dieser Festlegung erfolgt die Abnahme und Sicherstellung des Handys bis zum Unterrichtsschluss bzw. bis zum Ende der ergänzenden Betreuung. Im Wiederholungsfall muss das Handy von den Eltern abgeholt werden. Die Benutzung von Handys bei Wandertagen, Exkursionen und Schülerfahrten regelt die verantwortliche Lehrkraft/Erzieherin.

Das Tragen von Kinder-Smartwatches  mit Abhörfunktion (oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation") ist in der Schule nicht gestattet, denn sie sind verbotene Sendeanlagen nach § 90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz.

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