Hier finden Sie die Hausordnung in einfacher Sprache: Hausordnung der Schule (PDF, 137 KB)
Alle, die an unserer Schule lehren, lernen und arbeiten, sehen eine wichtige Aufgabe im täglichen Miteinander darin, sich höflich zu begegnen und friedlich zusammenzuleben. Wir wollen, dass an unserer Schule eine gewaltfreie Atmosphäre herrscht. Eine Grundvoraussetzung dafür ist es, dass jeder die Persönlichkeit des anderen achtet und respektiert. Am Schulleben sind SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und Eltern/Erziehungsberechtigte beteiligt. Sie sind aufgefordert, die sich daraus ergebenden Pflichten einzuhalten und die damit verbundenen Rechte wahrzunehmen. Niemand darf durch sein Verhalten dazu beitragen, dass die Durchführung des Unterrichts oder anderer schulischer Veranstaltungen gefährdet ist. Jeder achtet das Eigentum eines anderen und fügt keinem mutwillig Schaden zu.
Öffnungszeiten, Eingänge, Unterrichts- u. Pausenzeiten
Das Schulhaus ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die SchülerInnen begeben sich in ihre Klassen- bzw. Fachräume. Für Kinder, die eine zusätzliche Betreuung erhalten, ist die Schule ab 6.00 Uhr geöffnet. Es sind beide Eingänge zu benutzen (Vordereingang und Seiteneingang). Das Tor zum Parkplatz und Wirtschaftshof ist kein öffentlicher Eingang. Im Schulgebäude verhalten sich alle ruhig und rücksichtsvoll.
Der Schulweg
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Sollten SchülerInnen mit dem Fahrrad zur Schule kommen, kann das Fahrrad auf dem Schulhof - Fahrradabstellplatz- angeschlossen werden. Auf dem Schulhof darf kein Fahrrad gefahren werden. Für das Fahrrad besteht seitens der Schule keine Haftung bzw. kein Versicherungsschutz.
Die Pausenregelungen
Die Fehlzeiten
Für Fehltage und versäumte Einzelstunden müssen in jedem Fall Entschuldigungen von den Eltern/ Erziehungsberechtigten vorliegen. Sollten SchülerInnen unentschuldigt fehlen, ist sofort die Schulleiterin zu informieren.
Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig und schriftlich von den Eltern/Erziehungsberechtigten mit einer entsprechenden Begründung zu stellen. Bis zu drei Tagen ist der/die KlassenlehrerIn zuständig. Bis zu vier Wochen entscheidet die Schulleiterin. Über vier Wochen hinaus entscheidet das Schulamt.
Die Fachräume
Die Brandschutzordnung, die Fachraumordnung sowie die Schulhortordnung sind Bestandteil der Hausordnung. Die Fachräume dürfen nur mit dem/der FachlehrerIn betreten werden. (Fachräume sind Turnhalle, TNU-Raum, Computerräume, Musikraum, Kunstraum)
Rechte und Pflichten der SchülerInnen
Die KlassenlehrerInnen und Erzieherinnen sind verpflichtet, jährlich mit den SchülerInnen ihrer Klasse/Gruppe über die Rechte und Pflichten der SchülerInnen (§ 46 Schulgesetz für das Land Berlin) zu sprechen.
Unsere Schulgemeinschaft
Pünktliches Erscheinen und vollständig mitgebrachte Schulsachen sind Voraussetzungen für gutes Lernen. J e d e r achtet auf seine persönlichen Sachen selbst. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Wertgegenstände z. B. Schmuck, Uhren, MP3 Player usw. sind nicht mitzubringen, die Schule haftet nicht für entstandene Schäden. Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten (siehe Brandschutzordnung). Ebenso der Gebrauch jeglicher Art von Suchtmitteln. An der Schule am Hamburger Platz achtet jeder auf Sauberkeit. Der Müll ist getrennt nach Papier, Grüner Punkt und allgemeinen Abfällen zu entsorgen. Möbel Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel kosten viel Geld, jeder muss darauf achten, dass sorgsam damit umgegangen wird. Mutwillige Zerstörungen müssen wiedergutgemacht werden. Eltern/Erziehungsberechtigte müssen für entstandene Schäden aufkommen, auch bei Schulbüchern, denn sie sind Leihgabe der Schule und müssen mehrere Jahre halten. Jegliche Art von Waffen und andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Glasflaschen und Messer haben in der Schule nichts zu suchen, das Mitbringen ist verboten! Alle achten darauf, dass sich schulfremde Personen zuerst im Sekretariat melden, dass gilt nicht für Eltern/ Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder abholen.
Erziehungsmaßnahmen
Ergänzung der Hausordnung mit Beschluss der Schulkonferenz vom 27.03.2014
Umgang mit Handys und Smartwatches
Sollte ein Handy mit in die Schule gebracht werden, muss folgendes beachtet werden:
Bei Missachtung dieser Festlegung erfolgt die Abnahme und Sicherstellung des Handys bis zum Unterrichtsschluss bzw. bis zum Ende der ergänzenden Betreuung. Im Wiederholungsfall muss das Handy von den Eltern abgeholt werden. Die Benutzung von Handys bei Wandertagen, Exkursionen und Schülerfahrten regelt die verantwortliche Lehrkraft/Erzieherin.
Das Tragen von Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion (oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation") ist in der Schule nicht gestattet, denn sie sind verbotene Sendeanlagen nach § 90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz.
© Schule am Hamburger Platz. Alle Rechte vorbehalten.
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